Bitte wenden Sie sich an die Bibliothek Ihrer jeweiligen Trägerhochschule, um eine dortige Veröffentlichung Ihrer Dissertation zu organisieren:
Sie erhalten von der Bibliothek eine Bestätigung.
Im Anschluss übergeben Sie die Bestätigung der Veröffentlichung von der Bibliothek sowie das Pflichtexemplar Ihrer Dissertation an das Promotionsbüro. Bitte beachten Sie, dass das Pflichtexemplar auf altersbeständigem, holz- und säurefreiem Papier gedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sein muss.
Nach Abgabe der Dissertation und Erfüllung Ihrer Veröffentlichungspflicht wird Ihnen die Promotionsurkunde überreicht. Mit Erhalt der Urkunde dürfen Sie den akademischen Grad führen.
Der Promotionsprozess ist damit abgeschlossen.