Wenn Sie die Dissertation fertiggestellt haben, stellen Sie in Absprache mit Ihrer Erstbetreuung einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Sie können Ihre Dissertation als Monographie oder als Kumulative Dissertation einreichen.
Nach der Abgabe wird Ihre Arbeit im Promotionsbüro mit einer Plagiatssoftware geprüft und Ihre Unterlagen werden dem Promotionsausschuss vorgelegt. Der Ausschuss prüft Ihren Antrag und erstellt im positiven Fall eine Zustimmungsempfehlung für den Fakultätsrat. Dieser wählt außerdem die Mitglieder der Promotionskommission und die Personen für die Begutachtung aus.
Auf Grundlage der Gutachten legt die Promotionskommission eine Vornote fest und bestimmt gemeinsam mit Ihnen einen Disputationstermin. Nach Auslegung der Dissertation im Promotionsbüro findet Ihre hochschulöffentliche Disputation statt.
Aus den Ergebnissen Ihrer Dissertation und Disputation bestimmt die Promotionskommission das Gesamtergebnis Ihrer Arbeit. Das Ergebnis wird Ihnen direkt nach der Disputation unter Ausschluss der Öffentlichkeit mitgeteilt.